Logo - nuernberginfos.de

Gründung der Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft

Nach dem Gründungsaufruf einer Gesellschaft für die Errichtung einer Eisenbahn mit Dampfkraft zwischen Nürnberg und Fürth, begann die Aktienemission durch das Handelshaus Platner. Es fanden sich insgesamt 207 Aktionäre die Aktien in Höhe von 132.000 Gulden zeichneten. Die Anteilseigner waren vorwiegend im süddeutschen Raum ansässig. Neben vielen Kleinaktionären ragen zwei Zeichnungen besonders hervor. Diejenige Platners mit 11.000 und die Fabris mit 12.500 Gulden. Der bayerische Staat hielt sich bei dem Unternehmen vornehm zurück, man beteiligt sich lediglich mit zwei Aktien á 100 Gulden.


Nachdem vorauszusehen war das die benötigte Summe erreicht werden wird, lädt das provisorische Komitee die Subskribenten zur Gründungsversammlung. Am 18 Nov. 1833 erschienen 76 Anteilseigner im oberen Saal des Nürnberger Rathauses. Nach Eröffnung der Versammlung durch Bürgermeister Binder, erläuterte Johannes Scharrer die technischen und finanziellen Punkte des Vorhabens. Er war es auch der vorschlug, eine Mischung aus Pferde- und Dampfbetrieb auf der Ludwigseisenbahn zu betreiben. Man versprach sich hiervon Kosteneinsparungen, was sich später als Trugschluss herausstellte. Ferner schlägt er vor, die Aktienemission auf 140.000 Gulden zu erhöhen.

Danach erhält Georg Zacharias Platner das Wort. Er berichtet, dass das Königshaus den Namen Ludwigs-Eisenbahn genehmigt hat. Nach den drei Reden folgen allgemeine Debatten. Die vom kgl. Landrichter Wellmer entworfenen Statuten werden ohne Diskussion akzeptiert. Danach erklärt sich die "Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft Nürnberg" für gegründet. Gemäß den soeben verabschiedeten Statuten, erfolgt die Wahl des Direktoriums. Es gilt 14 Mitglieder für die Gesellschaft zu wählen, wobei jeder Aktie zu 100 Gulden eine Stimme zusteht. Die sieben Gewählten mit den meisten Stimmen sollen das Direktorium bilden, die restlichen sieben sind Ersatzmänner. Bürgermeister Binder legte auf eine aktive Mitwirkung keinen Wert, wie er schon bei Versammlungsbeginn betonte.

Nach Stimmauszählung konstituierte sich sogleich das Direktorium, dass aus drei Führungsköpfen bestand: Georg Zacharias Platner als Direktor und Kassier, Johannes Scharrer als sein Stellvertreter und Carl Mainberger. Auf Drängen dieser Herren erklärte sich Bürgermeister Binder bereit, den Vorsitz bei Konferenzen zu übernehmen. Ferner wird das Direktorium bevollmächtigt alle für den Bahnbau benötigten Maßnahmen zu treffen, sowie anderen Mitgliedern der Gesellschaft Entscheidungsbefugnis zu erteilen.

Schon am 21. Nov. 1833 traf sich das Direktorium zu einer ersten Arbeitssitzung. Die folgenden Monate verliefen nicht immer problemlos. Vor allem der Grunderwerb sollte noch eine Hürde darstellen. Die Gesellschaft versuchte sich umfangreiche Privilegien zu sichern, wie etwa das für "eventuell" zukünftige Bahnen im Königreich. Auch die Befreiung von Weggeldern und Zöllen wollte man per Eingabe gesichert wissen. Zwar erteilt König Ludwig I. am 19. Feb. 1834 das Privileg, allerdings mit einigen Korrekturen. So wird die Geltungsdauer von 50 auf 30 Jahre reduziert. Weiterhin erweitert er den Passus "für den Fall des Anschlusses anderer Eisenbahnen" durch "für den Fall des Anschlusses von uns etwa" errichteten Bahnen. Der Monarch schließt also, obwohl dem Kanalbau zugeneigt, künftige Staatsbahnen nicht aus. Ferner lässt er verlauten:

"Es darf aber der Gesellschaft durchaus keine Aussicht auf Privilegien zu weiteren Eisenbahnen noch auf Abgabenfreyheit, soweit solche nicht gesetzlich begründet ist, noch auf Ausdehnung des Gesetzes vom 14. August 1815 auf ihr Unternehmen in Aussicht gestellt werden."


Weitere themenverwandte Seiten:
Text: mw
Fotos:
Verwendete Literatur: 150JE, DAL, DEE, DLE, LUE, ZDZ

Seitenanfang