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Neubleiche (Mühle) – Nürnberg

Die Neubleiche lag ehemals im Nürnberger Stadtteil St. Peter, in der heutigen Schanzenstraße 34-36. Die später als hochgiftige Gipsmühle betriebene Anlage wurde 1979 von der Stadt abgerissen und das Interieur ins Museum "Centrum Industriekultur" verbracht.


Erstmals urkundlich erwähnt wird die Neubleiche im Jahr 1531. In den Annalen der Stadt wird sie als "Unser Herren Bleich" bezeichnet, also als Bleiche des Rats der Reichsstadt. Errichtet hatte man die Anlage vermutlich weil sich schwäbische Weber in Nürnberg niederließen, die dort ihre Leinwand bleichten.

Die Mühlenanlage besaß anfangs nur ein oberschlächtiges Wasserrad, dass durch den Siechgraben angetrieben wurde. Dieser kleine Bachlauf entsprang südöstlich des Glockenhofes von wo aus er die heutige Schanzen- und Dürrenhofstraße durchfloss. Teilweise nutzte der Siechgraben auch das künstlich angelegte Flussbett der Fischbachleitung, bevor er im Bleichweiher mündete – nicht zu verwechseln mit dem Bleichersweiher in der Rosenau. Nach heutiger Bezeichnung lag dieses Gewässer zwischen Schanzenstraße und Hinterer Cramersgasse. Der Bleichweiher trieb vermutlich schon Ende des 15. Jh. eine Walkmühle an, die sich an dessen Ausfluss befand. Außerdem versorgte der Teich noch eine Wasserleitung die zur Insel Schütt führte.

Der Rat der Stadt schien sich Anfang des 17. Jh. von der Walkmühle getrennt zu haben, denn ein gewisser Michael Fuchs, Besitzer der Bleichmühle, bat die Obrigkeit das Wasserröhrensystem erneuern zu dürfen. Der Bitte wurde stattgegeben. Doch der Bleicher und Walker Fuchs, der noch eine zweite Walke in Wöhrd besaß, schien sich mit der Renovierung übernommen zu haben. Er gab 1618 die Anlage in St. Peter auf.

Im Jahr 1621 kam die Neubleiche in den Besitz von Hans Maurer, der im Winter darin lediglich gefrorene Walktücher aufhängte. Warum er die wasserkraftgetriebene Walke nicht nutzte und die Walkarbeit vermutlich von Hand durchführte ist nicht bekannt.

Nach einem erneuten Besitzerwechsel war Nicolaus Trummeter auf der Neubleiche. Dessen Sohn erbat sich 1718 das Wohnrecht im Walkhaus. Um 1730 gelangte die Mühle in den Besitz von Hans Peter Eibel, der das Anwesen renovierte. In einem städtischen Besichtigungsprotokoll von 1737 wird die Walkmühle erstmals beschrieben. Darin ist festgehalten, dass das Haus 29 Schuh lang und 27 Schuh breit war. Ferner wird das oberschlächtige Wasserrad erwähnt, dass vier Stampfen antrieb.

Im Jahr 1754 wurde die Walkmühle seitens der Stadt in untere und obere Neubleiche aufgeteilt. Die unter Bleiche wurde an die Rotgerber vererbt. Welche Veränderungen die Mühle seit 1737 erfahren hat ist nicht bekannt, auch über die Nutzung kann nur spekuliert werden. In einem Steuereinschätzungsprotokoll von 1798 taucht die Walkmühle nicht mehr auf. Mit Sicherheit hatte die Mühlenanlage in dieser Zeit ein zweites Wasserrad erhalten. Denn der neue Besitzer, der Goldschlager Johann Stippler, der das Anwesen 1829 erwarb, berichtete 1835: "Mein Werk auf der Neubleiche enthielt von jeher zwei Räder. Das eine trieb den sogenannten Silberhammer, das andere eine Farbholzmühle für einen gewissen Müller in Pyrbaum, von welchem ich das Ganze erkaufte. Nachdem die Farbholzmühle lange Zeit ruhte und das Rad fast verfault wäre, entschloß ich mich eine Gipsmühle dafür einrichten zu lassen." *

Für dieses giftige Gewerbe war eine Genehmigung des Rats erforderlich, der darauf bedacht war solche Anlagen außerhalb der Stadtmauern zu halten. Das die Nürnberger Obrigkeit die Gesundheitsgefährdung herunterspielte geht aus einer Beschreibung dieses Gewerbes vom 2. April 1827 hervor. Darin heißt es: "Das Gipsmahlen ist in hiesiger Stadt nicht erlaubt. Es wird solches lediglich in einer Mühle der Vorstadt Wöhrd in der Art betrieben, dass der Gips von zwei Männern mit großen eisernen Schlegeln in kleine Teile zerschlagen wird; diese kommen alsdann in den Stampftrog, werden da klein gestoßen, so dann wird der Gips auf einen Rahmen von starkem Eisendraht geworfen, durchgesiebt, wird dann auf den Gipsgang gebracht und hier wie das Mehl behandelt. Der Staub, welchen das Verfahren beim Mahlen des Gipses erzeugt, ist sehr stark, und verbreitet sich auch außerhalb der Mühle, daher diese Gipsmühle durch eine Fachwand von der Getreidemühle getrennt ist, um die Vermengung des der Gesundheit nachteiligen Gipsstaubes mit dem Mehl zu verhindern. Weiter als bis in die nächste Umgebung verbreitet sich aber der Gipsstaub nicht. Man trifft Arbeiter an, welche 12 bis 15 Jahre lang bei ungestörter Gesundheit diesem Gipsstaub ausgesetzt sind." *

Ganz anders sieht es das "Noth- und Hülfslexikon von 1811: "Gypsarbeiter, welche den Gyps brennen, mahlen und sieben, haben von dem Gypsstaube sehr viel Gefahr auszustehen." Ferner wird empfohlen Mund und Nase durch Tücher oder Masken mit gläsernen Augenöffnungen zu schützen. Wie hochgiftig der Gipsstaub wirklich war, geht aus dem abschließenden Satz hervor: "An mehreren Orten überläßt man die Arbeit blos Delinquenten, denen dadurch das Leben verkürzt wird." *

Johann Stippler besaß zwar seit 29. Januar 1835 eine Gewerbekonzession, wurde aber dennoch von seinen Konkurrenten angefeindet. Die Mühlenbetreiber Haberstumpf, Käferlein, Förster und Spaeth klagten gegen den Betreiber der Neubleiche. Johann Wilhelm Spaeth bezichtigte Stippler zusätzlich, seine Mühle auch zum Malzbrechen zu verwenden, was gegen die Gewerbeordnung verstößt. Baurat Wolff fertigte daraufhin mehrere Gutachten an, die zur Abweisung der Klage führten. In dem letzten Gutachten vom 15. Mai 1835 heißt es: "Die Gipsmühle (...) liegt an dem kleineren Arm des Fischbachs, der sich in Glockenhof von dem größeren Arme trennt, bei St. Peter und Neubleiche vorbeifließt und vor Wöhrd sich mit der Pegnitz vereinigt. (...) Die neueingerichtete Gipsmühle auf der Neubleiche ist so wie die gewöhnlichen gebaut (...) Auf dem Mahlgang könnte zwar mit geringer Abänderung auch Malz gebrochen werden: – Dies ist aber nicht zu befürchten, da der durch die Gipsbereitung in der Mühle entstehende Staub so groß ist, dass alle Stellen damit dick belegt sind und es zu viel Zeit erfordern würde das Werk so von Gipsstaub zu reinigen, dass man Malz auf dem Gipsgang brechen könnte ..." Weiter wird darauf hingewiesen das es aus Qualitätsgründen kein Bierbrauer wagen würde dort sein Malz brechen zu lassen. Ferner heißt es: "Überdies müssten, wenn Malz auf dem Mahlgang gebrochen werden wollte, die Gipsstampf stille stehn, wodurch schon von außen zu erkennen wäre, dass die Mühle zu einem anderen, als ihr bestimmten Zweck gebraucht würde." *

Die sehr beengten Betriebsräume der Mühle wurden später durch eine Dampfmaschine ergänzt, die die Wasserräder ersetzte. Nachdem Stippler die Anlage an Johann Konrad Körner veräußerte, blieb sie bis zur Still-Legung 1954 im Besitz dieser Familie. Konrads Sohn, Paul Körner, ließ vermutlich 1870 eine Dampfmaschine in den Keller der Neubleiche einbauen. Da man in dieser Zeit den Fischbach und Siechgraben bereits verlegt hatte, war diese Maßnahme notwendig geworden. Eine Gipsfabrik unter Georg Körner wird ab 1905 im Adressbuch geführt.

Der Bleichweiher war bei der Still-Legung der Mühle (1954) bereits abgelassen. Bevor die Gebäude 1979 abgerissen wurden, stand das Anwesen 25 Jahre leer und verfiel vor sich hin. Der letzte Eigentümer, Klaus Strebel, einigte sich mit der Stadtspitze über die Verwertung des Inventars. Strebel überließ der Stadt Nürnberg die technischen Einrichtungen, die diese in das gerade gegründete Centrum Industriekultur verbrachte. Im Gegenzug sorgte die Stadt für den kostenlosen Abbruch der über 400 Jahre alten Neubleiche.

*Die Zitate wurden dem Beitrag von Michael Lösel aus dem Buch "Räder im Fluß" entnommen (s. Literatur und Quellen).


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Text: mw
Fotos:
Verwendete Literatur: RIF, SLN

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