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Gottlose Maler

Die Maler Barthel und Sebald Beham, sowie Georg Pencz mussten sich im Januar 1525 wegen Gotteslästerung vor Gericht verantworten. Den Künstlern aus dem Umfeld Albrecht Dürers wurde weiterhin Sektierertum und Ablehnung der weltlichen Obrigkeit vorgeworfen. Die drei Gottlosen Maler wurden daraufhin verhaftet und vor das Nürnberger Ratsgericht gestellt.


Als Zeugen wurden der Schulmeister Hans Denk sowie der Bildhauer Veit Wirsberger gehört. Die Gottlosen Maler bekannten sich in dem Verfahren zum Glauben an Gott, wandten aber ein, dass sie ihn nicht (persönlich) kennen und den Aussagen der Bibel nicht glauben. Ferner gaben sie zu Protokoll nichts von Christus und den Sakramenten zu halten. Eine Obrigkeit außer Gott wollten sie nicht anerkennen.

Der Rat der Stadt Nürnberg schien nach diesen Aussagen in einer Art Zwickmühle zu stecken, sodass ihnen die Folter erspart blieb. Mit dem Urteil vom 26. Januar 1525 wurden sie aus der Stadt verbannt. Unter Polizeiaufsicht gestellt, konnten sie im November desselben Jahres wieder nach Nürnberg zurückkehren. Einer von ihnen, Georg Pencz, wurde 1532 sogar zum Stadtmaler ernannt.


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Text: mw
Fotos:
Verwendete Literatur: SLN

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