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Nürnberger Waffenordnung im 14. Jahrhundert

Ein Auszug der Nürnberger Waffenordnung des 14. Jahrhunderts.


"Niemand soll ein Schwert oder spitzig Messer, daß nit stumpf geschlagen ist oder ander verbotene Wehr tragen, ohne der Landrichter, der Landvogt und Schultheiß und ihr Gesind, so ihr Brot ißet, und der Stadtbüttel. Wer es gefährlich oder heimlich trägt auf eines Schaden unter dem Rock oder in den Schuhen, der ist schuldig zwei Pfund. Hat er den Pfennig nit, so schlägt man ihm ab die Hand. Wer eine verbotene Wehr trägt, dem soll niemand kein Feilschaft zu kaufen geben. Wann ein Gast in die Stadt reitet oder gehet, soll der Wirt oder sein Hausfrau ihm sagen, daß er Messer und Schwert hinlege. Wills der Gast nit hinlegen, soll der Wirt weder ihm noch seinem Pferd zu essen noch zu trinken geben. Tut er es nit und trägt der Gast darüber aus der Herberge, so muß der Wirt 60 Pf. geben."


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Text: mw
Fotos:
Verwendete Literatur: NZS, SLN

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